Bundespräsident

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Was macht ein Bundespräsident?

Er ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings darf er sich nur selten in das politische Tagesgeschäft einmischen, um das sich der Bundeskanzler mit seiner Bundesregierung kümmert. Das hat einen ganz einfachen Grund: In der Demokratie soll nicht die ganze Macht bei einer Person liegen. So besteht ein großer Teil seiner Aufgaben in Repräsentationspflichten.

Als Oberhaupt des Staates vertritt er die Bundesrepublik im In- und Ausland. Außerdem ernennt er Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Eine sehr wichtige Aufgabe von ihm ist die Kontrollfunktion. Er prüft Gesetze und völkerrechtliche Verträge. Erst wenn er diese unterschreibt, treten sie in Kraft. Gleiches gilt für Verträge mit anderen Staaten. Offiziell ist es auch der Bundespräsident, der einen Kandidaten als Bundeskanzler vorschlägt und ihn nach seiner Wahl dazu ernennt.

Kindern kann auch eine besondere Patenschaft zuteil werden. So übernimmt der Bundespräsident auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie. Feiert man seinen 100. Geburtstag, erhält man vom Bundespräsidenten eine Gratulation.

 

 

 "Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier"

Bildquelle:© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

 

 

 

 

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